Dunkle Wolken nicht nur über dem Zeedijk von De Haan. Das Auswärtige Amt hat am Mittwochabend ganz Belgien zum Corona-Risikogebiet erklärt. Für deutsche Touristen, die sich derzeit noch in Belgien aufhalten, hat das erhebliche Auswirkungen: Sie müssen nach der Rückkehr zum Corona-Test und bis zum Vorliegen des Ergebnisses in häusliche Quarantäne. // Foto: Archiv Ulrich Simons |
Aktualisiert 02. Oktober 2020
Belgien: Deutsche Touristen
sitzen in der Quarantäne-Falle
Der Sozialdezernent der Städteregion, Michael Ziemons, hat Informationen widersprochen, wonach die rigiden Corona-Bestimmungen auch im "kleinen Grenzverkehr" mit Belgien in der Region Aachen gelten sollen.
Am Mittwochabend hatte das Auswärtige Amt ganz Belgien zum Corona-Risikogebiet erklärt, nachdem die Fallzahlen unverhältnismäßig stark gestiegen waren. Bisher war nur der Großraum Brüssel als "rote Zone" auf der Karte markiert gewesen, doch auch in Flandern und in der Wallonie hatte zuletzt die Zahl der Infektionen deutlich zugenommen.
Deutsche Touristen, die die Woche mit dem langen Einheits-Wochenende noch schnell für einen Kurzurlaub an der See nutzen wollten, sitzen jetzt in der Falle, denn sie müssen sich bei der Rückkehr aus Belgien testen lassen und bis zum Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne.
Kurzentschlossene, die vielleicht nur das lange Wochenende am Meer verbringen wollten, sollten sich vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung und der drohenden Konsequenzen den Ausflug zweimal überlegen.
Auf Anfrage hatte es am Donnerstag bei der Landesregierung in Düsseldorf geheißen, selbst wer als Aachener "nur mal kurz" nach Eupen oder zum Delhaize nach Eynatten fahre, müsse sich nach der Rückkehr testen lassen und bis zum Ergebnis in häusliche Quarantäne.
Im Gegenzug falle für die Belgier der Einkaufsbummel in Aachen bis auf weiteres flach. Ausnahmen für den Grenzübertritt gibt es nur bei wichtigen Familienfeiern oder für Berufspendler.
Dem widersprach Michael Ziemons nun. In den "Aachener Nachrichten" vom Freitag wird er mit der Aussage zitiert: "Niemand, der in der Deutschsprachigen Gemeinschaft war, ob zum Einkaufen oder zum Essen bei Freunden, muss sich danach beim Gesundheitsamt melden oder sich in Quarantäne begeben."
Die Regelung sei beschränkt auf die Deutschsprachige Gemeinschaft mit den ostbelgischen Gemeinden Kelmis, Eupen, Raeren, Lontzen, Amel, Büllingen, Bütgenbach, St. Vith und Burg Reuland. Sie gelte nur dfür die Bewohner der StädteRegion.
Nachfolgend die wichtigsten aktuellen Informationen der Landesregierung NRW:
Was bedeutet „Quarantäne“?
„Quarantäne“ ist eine zeitlich befristete Absonderung von ansteckungsverdächtigen Personen oder von Personen, die möglicherweise das Virus ausscheiden. Wird jemand aufgrund einer bestätigten Infektion abgesondert, spricht man zumeist nicht von Quarantäne, sondern von Isolierung.
Was ist Sinn der Quarantäne?
Die Quarantäne dient dem Schutz von uns allen vor Ansteckung mit dem Coronavirus und soll die Verbreitung der Erkrankung eindämmen.
Wann muss ich mich in Quarantäne begeben?
Immer dann, wenn dies behördlich angeordnet wird. Eine behördliche Anordnung erfolgt, wenn ein hohes Risiko besteht, dass man sich angesteckt hat. Ein solches hohes Risiko ist gegeben, wenn man innerhalb der letzten zwei Wochen engen Kontakt mit einem Erkrankten mit einer laborbestätigten COVID-19-Diagnose hatte.
Ein enger Kontakt bedeutet entweder, dass man mindestens 15 Minuten mit dem Erkrankten gesprochen hat bzw. angehustet oder angeniest worden ist, während dieser ansteckend gewesen ist.
Unabhängig von einer behördlichen Anordnung muss auch derjenige in Quarantäne, der aus einem Risikogebiet nach Nordrhein-Westfalen einreist. Die Quarantäne hat eine Dauer von 14 Tagen.
Gibt es Ausnahmen von der Quarantäne-Regelung?
Maßgebend ist das, was die zuständige Behörde anordnet. Für Rückkehrer aus Risikogebieten gilt die Quarantänepflicht nicht, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden ist. Der Test kann in Deutschland nachgeholt werden; allerdings müssen dann bis zum Erhalt des Testergebnisses die Quarantäneregeln eingehalten werden.
Darüber hinaus gelten Ausnahmeregelungen für bestimmte Personengruppen (z. B. Grenzpendler) bzw. für bestimmte Anlässe (z. B. Vornahme einer dringenden medizinischen Behandlung). Die Quarantäne-Regelung gilt außerdem nicht für Personen, die sich auf der Durchreise durch Nordrhein-Westfalen (ohne Übernachtung) befinden.
Was muss ich während der Quarantäne beachten?
Quarantäne heißt häusliche Absonderung. Die Unterkunft darf bis zum Ende der Quarantäne nicht verlassen werden. Besuch darf nicht empfangen werden. Personen in Quarantäne unterliegen der Beobachtung durch das zuständige Gesundheitsamt.
Was passiert, wenn ich mich nicht an die Quarantäneregeln halte?
Wer sich nicht an die Quarantäneregeln hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
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