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"Journalismus heißt, etwas zu drucken, von dem jemand will, dass es nicht gedruckt wird. Alles andere ist Public Relations."
George Orwell

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Ulrich Simons

Ulrich Simons
Redakteur (1987 bis 2019)
Fotojournalist (seit 1976)
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... und die Welt ist in Ordnung. // Foto: Archiv Ulrich Simons

 

07. August 2021

Katzenjammer:
Wenn der Tiger vor Gericht landet

Haben Sie schon ein Geschenk für Ihren Mitbewohner? Am Sonntag ist "Weltkatzentag". Doch nicht immer sind die kleinen Raubtiere Grund zur Freude. Oft genug sind sie auch Gegenstand der Rechtsprechung. Ein paar Urteile.



Nachbars Garten als Katzenklo

Es ist nicht die feine englische Art und es sorgt nicht gerade für Harmonie in der Nachbarschaft. Aber wenn das eigene Grundstück von einer fremden Katze als Toilette missbraucht wird, muss man es dulden. Der Grund: Es liegt in der Natur des Tieres, auf Streifzug zu gehen. Sogar die Beschmutzung von Spielgeräten eines Kindes muss hingenommen werden.

Wehren kann sich der geplagte Grundstückseigentümer erst dann, wenn sich sein Grundstück als stilles Örtchen für gleich mehrere Tiere aus der Nachbarschaft etabliert (Amtsgericht Neu-Ulm, Az.: 2 C 947/98). In diesem Fall raten Experten jedoch dringend davon ab, die Tiere einzufangen oder ihnen gar Schaden zuzufügen. Stattdessen sollte ein konstruktives Gespräch mit den beteiligten Nachbarn helfen, das Problem zu lösen.



Katze begeht Unfallflucht. Wer haftet?

Nicht nur, wenn schwarze Katzen von links kommen, sollen sie angeblich Unglück bringen. Wenn ein Fahrradfahrer stürzt, weil er einer Katze ausweicht, die seinen Weg kreuzt, kann er nach Auskunft von ARAG Experten den Halter der Katze haftbar machen, denn Tierhalter haften nach § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches für die Missetaten ihrer Schützlinge.

Der Haken an der Sache: Der Geschädigte muss das Tier zweifelsfrei identifizieren können.

Im vorliegenden Fall hatten die Richter den beiden Zeugen sowie dem Opfer einige Fotos von verschiedenen Katzen aus der Nachbarschaft vorgelegt, doch einwandfrei identifizieren konnte den vierbeinigen Unfallverursacher keiner der Befragten.

Schließlich waren sie sich nicht einmal mehr über die Farbe der Katze einig, da es zur Tatzeit bereits dämmerte.

 

Hunde haben Herrchen.
Katzen haben Personal.

Kurt Tucholsky, Schriftsteller

Daraufhin wurde der Fall zu den Akten gelegt und die Schadensersatzforderung des Radfahrers abgewiesen (LG Osnabrück, Az.: 2 O 33/04).

 

Katze auf der Straße: Bremsen oder nicht?

Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft darf auch für eine Katze  gebremst werden. Anders als auf freier Strecke, wo der Autofahrer  grundsätzlich zwischen dem Leben des Tieres und dem Unfallrisiko  abzuwägen hat. Im Ort aber muss niemand eine Katze überfahren, nur weil  eventuell ein nachfolgender Verkehrsteilnehmer unaufmerksam sein könnte.

Zu diesem Urteil kam das Landgericht Paderborn (Az: 5 S 181/00). Eine  Autofahrerin im ostwestfälischen Bredenborn war auf ihren Vordermann  aufgefahren, nachdem der wegen einer Katze gebremst hatte. Mit seiner  Entscheidung verpflichtete das Gericht die Haftpflichtversicherung der  Frau zur Regulierung des Schadens von 10.000 Mark. Gerade in ländlich  strukturierten Orten müsse man ständig mit Haustieren auf der Strasse  rechnen.

 

Einbruch durch die Katzenklappe

Eine Katzenklappe, die den geliebten Tieren Tag und Nacht den Zugang zu Haus und Garten gewährt, kann eine genauso praktische wie teure Lösung darstellen. Besonders, wenn man Opfer eines Einbruchs wird.

Weil nämlich Einbrecher eine Katzenklappe nutzten, um den nicht arretierten Fenstergriff zu öffnen, musste die Hausratversicherung in einem konkreten Fall wegen grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers nur für einen geringen Teil des Schadens aufkommen (AG Dortmund, Az.: 433 C 10580/07).

 

Kratzer im Lack durch Nachbars Katze: Wer zahlt?

Die Beweislast für Lack- und Karosserieschäden liegt grundsätzlich beim Autohalter! In einem konkreten Fall verdächtigte ein Fahrzeugbesitzer die Katze seines Nachbarn, Kratzer auf seinem Autodach hinterlassen zu haben, denn dort war ihr Lieblingsplatz, an dem sie viel Zeit verbrachte.

Einen ausreichenden Beweis hatte er allerdings nicht. Deshalb verweigerte ihm das angerufene Gericht den Schadensersatz.

Er bot daraufhin an, eine DNA-Analyse des auf seinem Dach gefundenen Katzenhaares durchführen zu lassen. Doch dass selbst eine DNA-Analyse recihte dem Gericht als Beweis nicht aus.

Vielmehr müsse der Kläger beweisen, dass die konkreten Kratzer gerade von dieser einen verdächtigten Katze verursacht worden seien (Amtsgericht Aachen, Az.: 5 C 511/06).

 

Wenn du nicht mehr das faulste Wesen im Haus sein möchtest,
schaff dir eine Katze an!

unbekannter Meister

 

Katzenliebe und Mieterpflichten

Auch Samtpfoten brauchen frische Luft. Katzenbesitzer sollten es aber mit dem Auslauf ihrer Tiere nicht zu weit treiben. So wie eine Katzenbesitzerin, die sogar ein Katzennetz auf dem Balkon ihrer Mietwohnung anbrachte, damit ihre vierbeinige Mitbewohnerin beim Frische-Luft-Schnappen nicht abstürzt.

Doch damit war die Vermieterin gar nicht einverstanden und verlangte die Entfernung dieser Holzlatten-Netz-Konstruktion.

Zu Recht, wie auch das Gericht befand. Zwar pochte die Mieterin darauf, dass ein solches Netz zur sicheren Katzenhaltung benötigt werde, doch dieser Auffassung folgte das Gericht nicht. Vielmehr erkannte es eine bauliche Veränderung und damit einen vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung. Das Netz musste also weg (AG Neukölln, Az.: 10 C 456/11)!



Katzen und das Parkett in der Mietwohnung

Gut zu wissen ist auch, dass unter Umständen kein Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung besteht, wenn zu viele Haustiere in einer Mietwohnung gehalten werden und dadurch Schäden entstehen. In diesem Fall kann die Leistungsübernahme aufgrund übermäßiger Benutzung der Mietsache ausgeschlossen sein.

Beispiel: Eine Katzenliebhaberin, die in ihrer Drei-Zimmer-Wohnung – für mehrere Stunden unbeaufsichtigt – gleich drei der Stubentiger hielt, die regelmäßig den Parkettfußboden der Wohnung als Katzenklo missbrauchten.

Dies hatte zur Folge, dass nach Auszug der Mieterin nicht nur der Parkettboden ausgetauscht, sondern die darunter liegende Betondecke abgefräst werden musste.

 

Ob eine schwarze Katze
Unglück bringt oder nicht,
hängt davon ab, ob man
ein Mensch ist oder eine Maus.

Max O’Rell (eigentlich: Léon Paul Blouet),
französischer Autor und Journalist

Die Haftpflichtversicherung der Katzenfreundin weigerte sich, den Schaden zu übernehmen. Ihre Begründung, der auch die angerufenen Richter im konkreten Fall folgten: Die Wohnung sei durch die Anzahl der Tiere übermäßig genutzt und beansprucht worden (Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 5 W 72/13).

 

Nur zwei Katzen erlaubt

Wer frei lebende Katzen hält, die regelmäßig draußen auf Jagd gehen, muss darauf achten, dass er maximal zwei der wilden Stubentiger halten darf.

In einem konkreten Fall hatten sich die Nachbarn über den Dreck in ihren Gärten beschwert, der von vier frei laufenden Katzen verursacht wurde. Die Richter entschieden, dass dieser Dreck nicht zumutbar sei und selbst für ländliche Gegenden zu viel war. Der Katzenliebhaber musste daraufhin zwei der Tiere abschaffen (LG Lüneburg, Az.: 4 S 48/04).

 

Katzenfüttern im Hof verboten

Die zuständige Kommune kann sogar verbieten, Katzen im Hof des Hauses zu füttern. Zumindest, wenn sich andere Nachbarn dadurch gestört fühlen oder die begründete Angst haben, dass durch den Geruch des Katzenfutters Ratten angelockt werden könnten. D

In einem konkreten Fall fütterte die Besitzerin mehrerer Katzen die Tiere im Hof, weil Katzen und Fressnapf ihre kleine Küche blockierten. Keine gute Idee, wie die Behörde zu Recht befand (OVG Rheinland-Pfalz, Az.: 6 A 12111/00.OVG).

 

Quelle: ARAG-Versicherung

 

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© Ulrich Simons
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