Die Aachener Staatsanwaltschaft sieht in dem Verhalten von Fachbereichsleiterin Isabel Strehle bei der Finanzierung des "Teamtages" im Jahr 2022 aus Steuergeldern keine strafbare Handlung, da beim Griff in die Stadtkasse kein Vorsatz nachgewiesen werden konnte. // Foto: Stadt Aachen / Andreas Herrmann |
06. September 2024
Teamtag im Beachclub:
Ermittlungen eingestellt
06. September 2024 - Exklusiv - Die Aachener Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen Isabel Strehle und andere in Sachen "Steuergeld-finanzierter Teamtag im Beachclub" eingestellt. Dies teilte Oberstaatsanwalt Dr. Georg Blank am Freitag auf Anfrage mit.
Wörtlich heißt es in seiner Erklärung:
Das Ermittlungsverfahren ist eingestellt worden, nachdem die Prüfung des Sachverhalts ergeben hat, dass es schon zweifelhaft erscheint, ob durch die Vorgehensweise der Beteiligten Vermögensbetreuungspflichten im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB (Tatbestand der Untreue) verletzt worden sein könnten.
Jedenfalls ist aufgrund der Umstände, soweit sich diese feststellen lassen, nicht davon auszugehen, die Beteiligten könnten mit dem für eine Strafbarkeit erforderlichen Vorsatz, fremden Vermögen einen Schaden zuzufügen, gehandelt haben.
Stadtsprecherin Dr. Jutta Bacher bat auf Anfrage, ob damit auch das dortige Disziplinarverfahren beendet sei, um Verständnis "dass wir uns grundsätzlich nicht zu Personalangelegenheiten äußern".
Ihre Meinung
Zur Meldung über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens schreibt Walter L. von den Driesch:
Die Causa "Team Building FB 61" ist wirklich unglaublich.
Die Darstellung, es sei "nicht davon auszugehen, die Beteiligten könnten mit dem für eine Strafbarkeit erforderlichen Vorsatz, fremdem Vermögen einen Schaden zuzufügen, gehandelt haben" ist m.E. nicht nachvollziehbar.
Seit wann ist für das Vorliegen einer Strafbarkeit Vorsatz erforderlich?
Was ist mit Fahrlässigkeit? Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.
Es ist fremdem Vermögen ein hoher Schaden zugefügt worden. Die Fachbereichleiterin und ihre unmittelbare Vorgesetzte hätten das wissen müssen; aber auch der/die für die Mitzeichnung und Auszahlung Zuständige im Haushaltsreferat.
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