
"Bei Google gefunden, ohne zu wissen, dass es ihr Eigentum ist." - Blödsinn. Wer in der Google-Bildersuche "Aquis Grana 1979" eingibt, findet das Foto aus meinem Blog-Beitrag vom 19. Juli 2020 und stolpert dabei zwangsläufig fünfmal über meinen Namen (rot von mir unterstrichen). Dort steht auch bereits klar und deutlich ein Urheber-Hinweis, nicht erst in meinem Blog. Dass man solch ein Bild nicht einfach ohne zu fragen in seinen Social-Media-Account übernehmen darf, sollte sich inzwischen herumgesprochen haben. // Screenshot: Ulrich Simons |
01. August 2025
Warum meine Fotos
auf Facebook nichts zu suchen haben
Da hab ich ja 40 Jahre lang Glück gehabt, dass mein Verleger nicht auf die Idee gekommen ist, seine Gehaltszahlungen mit der Begründung einzustellen: "Wir schreiben doch Ihren Namen über die Artikel bzw. unter die Fotos."
Absurder Gedanke?
Für Sie vielleicht.
Aber es gibt immer mehr Zeitgenossen, die so ticken.
Es hat damit zu tun, dass Fotos wertlose Massenware geworden sind. 1979, als ich mit meiner ziemlich nagelneuen Nikon F2A das Foto machte, um das es hier geht, waren Fotoausrüstungen schwer und teuer. Ein 36er Film Kodak Tri-X kostete 4,90 DM, es gab zu jedem Motiv genau ein (analoges) Negativ, und wie viele Abzüge er davon in welcher Größe machte, entschied der Fotograf und niemand sonst.
Beliebt war vor allem nach Hochzeiten der Gang mit den Fotos zu einem zweiten Fotografen mit der Bitte um Repros, um die teuren Nachbestellungen beim ersten zu umgehen. Wenn es ein seriöser Fotograf war, lehnte er den Wunsch unter Verweis auf das Urheberrecht seines Kollegen ab.
Die digitale Entwertung der Fotografie
Heute, wo in der Fotografie vielfach das Wollen das Können ersetzt hat, werden mithilfe von Handys Tag für Tag Millionen belangloser Knipsbildchen produziert. Handy-Kameras liefern dank umfangreicher Nachbearbeitung in der Kamera in puncto Schärfe und Belichtung technisch ziemlich ausgereifte Fotos, die mit einem Klick an beliebig viele Empfänger rund um den Erdball verschickt sind. Die asozialen Medien sind dabei gerne behilflich.
Dass es Menschen gab und gibt, die mit Fotos Geld verdienen, und die an einer unbegrenzten und vor allem kostenlosen Vervielfältigung ihrer Arbeit verständlicherweise kein Interesse haben, erscheint manch einem nicht auf Anhieb nachvollziehbar, ist aber so.
Am Mittwochabend um 21:30 Uhr meldete sich beispielsweise Facebook-Kontoinhaber Olly Sch. per E-Mail. Seine Nachricht:
Sehr geehrter Herr Ulrich,
(Anm.: Meine Name ist Simons.)
ich habe auf meiner Facebookseite dieses Foto von ihnen veröffentlicht. Ich habe es mit Google gefunden, ohne zu wissen, daß es ihr Eigentum ist.
(Anm.: ausgemachter Blödsinn, siehe Screenshot oben)
Erst im Nachhinein habe ich auf ihrer Webseite die Copyright-Hinweise gelesen.
Es tut mir leid das ich ihre Urheberrechte verletzt habe. Ich habe zwar das Foto, mit dem Hinweis das sie der Fotograf sind versehen, aber jetzt stelle ich mir die Frage, ob ich das Foto weiter verwenden darf.
(Anm.: Die Antwort geht aus meinen Copyright-Hinweisen klar hervor. Ich hätte an seiner Stelle die unerlaubte Veröffentlichung sofort rückgängig gemacht, und niemand hätte die Nase dran bekommen. Er wählte den etwas unklugen Weg der Selbstanzeige.)
Wenn nicht, werde ich es sofort löschen !!
Von mir in leichte Sprache übersetzt heißt das:
"Ich hab Sie gerade beklaut. Wenn das für Sie nicht in Ordnung ist, müssen Sie Bescheid sagen."
Bei sowas gehe ich an die Decke, und bei Facebook ganz besonders. Denn dort behält der Fotograf zwar das Urheberrecht an seinem Bild, gibt aber mit dem Hochladen sein ausschließliches Nutzungsrecht auf.
Facebook krallt sich die Nutzungsrechte
Oder anders: Er überträgt Facebook allein durch das Hochladen das Recht, das Bild ohne räumliche Beschränkung zu nutzen, es also auch weiterzuverkaufen. Und das darf Facebook so lange, wie das Bild in seinem Portal verfügbar ist.
Der Erwerber muss zwar bei einer eventuellen Weiterveröffentlichung den Namen des Fotografen angeben, das Geld aber landet auf Herrn Zuckerbergs Konto.
Da viele Mitmenschen dermaßen Publicity-geil sind, dass ihnen ihr Name unter einem Foto im Internet oder in der Zeitung reicht, ist der Markt für berufsmäßige (Presse-)Fotografen ziemlich zusammengebrochen.
Vielleicht wird jetzt klar, weshalb ich keinerlei Interesse daran habe, dass Fotos von mir bei Facebook auftauchen.
Google trifft keine Schuld
Lächerlich ist zudem der Hinweis, er habe erst in meinem Blog-Beitrag einen Hinweis auf meine Urheberschaft gefunden. Oben sehen Sie das Ergebnis, wenn Sie bei Google nach Bildern mit dem Stichwort "Aquis Grana 1979" suchen. Unter und über dem Foto taucht fünf Mal (!) mein Name auf.
Und nicht nur das: Das Foto war inzwischen bereits elfmal geteilt worden, die Nutzergruppe, der Olly Sch. angehörte, hat mehr als 12.000 Mitglieder - die Lawine schien nicht mehr zu stoppen.
Noch in der Nacht habe ich Olly Sch. freundlich die Lage erklärt und ihn gebeten, blitzartig das geklaute Foto aus seinem Facebook-Profil zu entfernen.
Als sich nach einer Stunde immer noch nichts getan hatte, hab ich ihn gebeten, mir eine zustellungsfähige Postanschrift mitzuteilen, damit sich mein Anwalt um die Sache kümmern kann. Gleichzeitig habe ich bei Facebook in die Kommentare zu dem Foto für alle Leser sichtbar den dezenten Hinweis eingefügt, dass das Bild geklaut ist.
Schon zwei Minuten später stellte sich der Erfolg ein. Um 23:23 Uhr kam die Mail von Olly Sch.
Keine Anrede, keine Grußformel, nur ein Wort. "Gelöscht."
Wahrscheinlich ist er jetzt auch noch beleidigt.
Die Rechtslage
Für ihn und für alle anderen: Jedes Foto im Internet, das nicht Sie geschossen haben, hat zwangsläufig einen anderen Urheber und Rechteinhaber. Und weil in der Regel nur dieser die Nutzungsrechte hat, müssen sie ihn fragen, ob sie sein Foto auf Ihrer Seite veröffentlichen dürfen.
Der sagt Ihnen dann, wo und in welcher Form Sie seinen Namen angeben müssen, und wieviel Euro Sie ihm im Gegenzug dafür überweisen dürfen.
Ausnahme: Der Fotograf ist bereits vor mehr als 70 Jahren verstorben. Dann wird das Foto "gemeinfrei". Bis dahin können die Erben noch mit den Fotos Geld verdienen.
Wenn Ihnen das alles zu kompliziert ist, laufen Sie Gefahr, demnächst von einem auf Urheberrechtsverstöße spezialisierten Anwalt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und eine fette Rechnung zu bekommen.
Ich würde es nicht drauf ankommen lassen.
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