|
23. August 2025
Große Spanne beim "Sonntagsgeld":
Was
Wahlhelfer verdienen
Wahlbenachrichtigungen kontrollieren, Stimmzettel ausgeben, für einen geordneten Ablauf in der Wahlkabine sorgen, Wählerverzeichnis abgleichen und nach Schließung der Wahllokale die Stimmen auszählen - die Aufgaben der Helferinnen und Helfer am Wahlsonntag sind vielfältig.
Doch ausgerechnet an einer Schlüsselstelle der Demokratie, im Wahllokal nämlich, können die Beschäftigten vom Mindestlohn oft nur träumen. Der liegt aktuell bei 12,82 Euro (brutto) pro Stunde.
Weil es sich bei dem Ein-Tages-Sonntagsjob allerdings um kein reguläres Arbeitsverhältnis handelt, sondern um ein Ehrenamt, gibt es nur ein (steuerfreies) "Erfrischungsgeld" als Aufwandsentschädigung, die laut Bundesinnenministerium ausdrücklich "keine leistungsgerechte Entlohnung“ darstellt.
Pro Schicht etwa sieben Stunden Arbeitszeit
Die Wahllokale sind am 14. (Urwahl) und am 28. September (evtl. Stichwahl) von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Nach einem gemeinsamen Treffen zur Aufgabenverteilung vor Öffnung der Wahllokale wird im Zweischichtbetrieb gearbeitet. Die Frühschicht bleibt und hat um 13 Uhr Feierabend, die Spätschicht darf erst mal wieder nach Hause gehen und übernimmt ab 13 Uhr.
Zum Auszählen der Stimmzettel treffen sich alle Wahlhelferinnen und -helfer wieder um 18 Uhr im Wahllokal.
In fast allen Kommunen werden die Wahlhelferinnen und -helfer zudem vorab zu zentralen Schulungen gebeten. Unentgeltlich, und in der Regel ohne Übernahme der Fahrtkosten.
Frage an alle: Und was gibt es dafür?
Ich hab mal bei den Pressesprecherinnen und -sprechern in der Region per Mail rundgefragt:
Wie hoch ist die Aufwandsentschädigung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei den Kommunalwahlen im September in Ihrer Kommune?
Wer hat die Höhe festgelegt?
Hier sind, aufsteigend sortiert, die Antworten:
Stadt Eschweiler
25 bis 35 Euro je nach Funktion im Wahlvorstand (eigene Internet-Recherche, keine offizielle Antwort)
Stadt Herzogenrath
"Die aktuelle Aufwandsentschädigung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei den Kommunalwahlen im September 2025 beträgt in Herzogenrath 30 Euro. Die Höhe wurde in gemeinsamer Abstimmung von Verwaltungsspitze, Kämmerin und Hauptamt festgelegt. Über eine Erhöhung zur nächsten Wahl wird allerdings nachgedacht." (Thomas Blumenhoven -
Social Media, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
Stadt Düren
Zwischen 30 und 50 Euro, je nach Funktion im Wahlvorstand. (Eigene Internet-Recherche, keine offizielle Antwort.)
Stadt Alsdorf
"Die Höhe des Erfrischungsgeldes liegt in Alsdorf bei 35 Euro und wird in NRW von den Kommunen festgelegt." (Marion Wingen - Pressesprecherin)
Stadt Würselen
"In Würselen orientieren wir uns an den Zahlungen der vergangenen Wahlen und haben ein Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer:innen für die Kommunalwahlen 2025 auf 40 Euro pro Termin festgesetzt." (Pressestelle Stadt Würselen)
Gemeinde Simmerath
"Die Gemeinde Simmerath zahlt 40 Euro als Aufwandsentschädigung an Wahlhelferinnen und Wahlhelfer." (Elisabeth Nießen -
Bürgermeisterbüro)
Stadt Monschau
"Die Stadt Monschau gewährt Wahlhelferinnen und Wahlhhelfern eine Aufwandsentschädigung von 40 Euro pro Wahltag. Die Höhe wurde von der Verwaltungsleitung festgelegt." (Andrea Compes)
Stadt Stolberg
"Die WahlhelferInnen in der Kupferstadt Stolberg erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro. Die Höhe der Entschädigung wurde durch Beschluss des Verwaltungsvorstandes festgelegt. (Kerstin Meinhard - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
Stadt Baesweiler
"Bei der Stadt Baesweiler wird den Wahlhelfer*innen ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro gezahlt." (Simone Wetzel -
Stadtverwaltung)
Stadt Jülich
50 Euro (eigene Internet-Recherche, keine offizielle Antwort)
Stadt Aachen
"Das 'Erfrischungsgeld' für die Kommunalwahl beträgt in Aachen 50 bis 60 Euro. Die Höhe wird durch die Wahlleitung vorgeschlagen, vom Verwaltungsvorstand bestätigt und vom Rat der Stadt Aachen zur Kenntnis genommen." (Timo Pappert - Presseamt der Stadt)
Stadt Erkelenz
"Zu den Kommunalwahlen am 14. September 2025 bzw. zur Stichwahl am 28. September zahlen wir nachfolgende Erfrischungsgelder an die Mitglieder Wahlvorstände: Wahlvorsteher/in und stv. Wahlvorsteher/in in einem Urnenwahlbezirk 80 Euro,
alle anderen Mitglieder des Wahlvorstandes (Urnenwahlbezirk) 65 Euro. In den Briefwahlvorständen erhalten alle Mitglieder 65 Euro. Mit dem Erfrischungsgeld sind auch etwaige Fahrtkosten abgegolten. (Leon Jennißen, Hauptamt -
Team Kommunikation, Repräsentation, Engagement)
Und dann waren da noch ...
Stadt Geilenkirchen
Keine Antwort. Keine Angaben im Internet.
Stadt Heinsberg
Keine Antwort. Keine Angaben im Internet.
|