Nur noch wenige Straßen in der Innenstadt sind von der Maskenpflicht ausgenommen. // Grafik: Stadt Aachen |
23. Oktober 2020
Am besten lassen Sie sie gleich an:
Stadt erweitert Maskenpflicht in der City
Für das Gebiet der Stadt Aachen hat Stadtdirektorin Annekathrin Grehling am 20. Oktober entsprechend der aktuellen Coronaschutzverordnung das Vorliegen der Gefährdungsstufe 2 festgestellt.
Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens werden, insbesondere vor dem Hintergrund der nach wie vor steigenden Infektionszahlen, in Abstimmung mit dem Landeszentrum Gesundheit unter Beteiligung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und mit der zuständigen Bezirksregierung, weitergehende Schutzmaßnahmen in einer neuen Allgemeinverfügung angeordnet. Diese Allgemeinverfügung gilt ab Samstag, 23. Oktober, und voraussichtlich bis zum 31. Oktober.
Maskenpflicht in Fußgängerzonen
In der neuen Verfügung wird die Maskenpflicht im öffentlichen Raum ausgedehnt.
Laut Corona-Schutzverordnung besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in öffentlichen Außenbereichen, in denen regelmäßig eine Unterschreitung des Mindestabstands zu erwarten ist.
Für das Stadtgebiet Aachen wird die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Fußgängerzonen festgelegt. Im historischen Altstadtkern gilt ab Samstag, 24. Oktober, Maskenpflicht für
Annastraße von Fischmarkt bis Ecke Frère-Roger-Straße
Augustinerplatz
Domhof
Fischmarkt
Hof
Hühnermarkt
Jakobstraße bis Johannes-Paul-II Straße
Johannes-Paul-II Straße
Katschhof
Kleinmarschierstraße ab Jesuitenstraße
Kockerellstraße
Krämerstraße
Markt
Münsterplatz
Pontstraße von Markt bis Neupforte und von Driescher Gässchen bis Heilig Kreuz
Rethelstraße
Ritter-Chorus-Straße
Romaneygasse
Rommelsgasse
Schmiedstraße
Spitzgässchen
Darüber hinaus ist eine Mund-Nase-Bedeckung in den Fußgängerzonen
Adalbertstraße
Holzgraben
Dahmengraben
Großkölnstraße
Buchkremerstraße
Ursulinerstraße
Wirichsbongardstraße zwischen Reihstraße und Friedrich-Wilhelm-Platz
ab Samstag vorgeschrieben.
In Burtscheid gilt die Maskenpflicht ab Samstag in den Straßen
Burtscheider Markt ab Ecke Hauptstraße
Kapellenstraße im Bereich Viehhofstraße bis Altdorfstraße
Altdorfstraße bis Wendehammer
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Alkoholverbot bei Sportveranstaltungen
Zusätzlich zur Maskenpflicht regelt die neue Verfügung für Sportveranstaltungen im Innen- und Außenbereich, dass der Ausschank sowie der Konsum von alkoholischen Getränken verboten ist.
Versammlungen nach dem Versammlungsrecht
Für Versammlungen nach dem Versammlungsrecht werden in Abstimmung mit der Versammlungsbehörde über die besonderen Regelungen der Coronaschutzverordnung hinaus das Mitführen und Konsumieren von Alkohol sowie anderer berauschender Mittel während der gesamten Dauer der Versammlung untersagt.
Ebenso haben Versammlungsteilnehmende an Orten, an denen das Abstandsgebot nicht sicher eingehalten werden kann, während der gesamten Dauer der Versammlung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Alkoholkonsumverbot
Weiterhin bleibt verboten, zwischen 23 Uhr und 6 Uhr im öffentlichen Raum, auf den Straßen und in den Anlagen, alkoholische Getränke zu konsumieren.
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