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George Orwell

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Ulrich Simons

Ulrich Simons
Redakteur (1987 bis 2019)
Fotojournalist (seit 1976)
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Stadt Aachen - Grundbesitzabgaben

Komik wie ich sie liebe: Die Seite für die Unterschrift geht auch ohne Unterschrift. // Foto: Ulrich Simons

 

04. Februar 2021

Post von der Stadt:
Unterschrift geht auch ohne Unterschrift

Man müsste sich die Seite glatt einrahmen. Diese Art von Komik mag ich. Dieser Tage, Post von der Stadt, wie üblich im Januar die Bescheide für die Grundbesitzabgaben, drei Seiten. Genaugenommen sind es nur zwei, die dritte ist für den Gang der Dinge völlig ohne Bedeutung.

Eigentlich war hier irgendwann mal eine Unterschrift vorgesehen, doch seit die Bescheide per Computer erstellt und ausgedruckt werden, hat sich die Sache mit der Unterschrift erledigt.

Und genau das erfährt der staunende Gebührenzahler auf Seite 3 und fragt sich, wieviel Tausend nahezu leere Seiten die Stadt mit ihren Gebührenbescheiden verschickt hat.

 

BdSt führt Musterprozess für faire Abwassergebühren

Bei der Gelegenheit: Der Bund der Steuerzahler unterstützt derzeit einen Musterprozess vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG) für faire Abwassergebühren. Er empfiehlt, gegen den aktuellen Bescheid Widerspruch einzulegen und hält dazu auf seiner Internetseite Musterschreiben in unterschiedlichen Formaten zum Download bereit.

Die Argumentation des BdSt: Viele Kommunen kalkulieren in ihren Gebührenberechnungen Zinsen ein. Zum einen, weil sie für die Instandhaltung und Reparaturen ihrer Einrichtungen Fremdkapital aufnehmen müssen, zum anderen, weil ihnen durch das in Kanälen und abwassertechnischen Anlagen gebundene Eigenkapital Zinsen entgehen.

In Oer-Erkenschwick zum Beispiel fließen diese Zinsen mit mehr als 6,5 Prozent in die Kalkulation ein.

"Stopp!" sagt der BdSt. In der seit Jahren andauernden Niedrigzinsphase seien weder zu zahlende noch entgangene Zinsen in einer derartigen Größenordnung realistisch und auch nicht verbraucherfreundlich.

Wer sich der Klage anschließt, geht zunächst kein Risiko ein. Sollte sich das OVG der Auffassung des BdSt anschließen, können allerdings nur die Gebührenzahler mit einer Erstatttung rechnen, die Widerspruch eingelegt haben. Alle anderen gehen leer aus.

 

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© Ulrich Simons
Redakteur (1987-2019) - Fotojournalist - Blogger

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