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"Journalismus heißt, etwas zu drucken, von dem jemand will, dass es nicht gedruckt wird. Alles andere ist Public Relations."
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Ulrich Simons

Ulrich Simons
Redakteur (1987 bis 2019)
Fotojournalist (seit 1976)
Letzter Blogger vor der Grenze (ab 2019)

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Ulrich Simons - Straßenschaden Morillenhang

Fast schon moderne Kunst, aber leider nur eine kaputte Straßendecke und kein Einzelfall (hier ein Foto vom Morillenhang in Höhe Haus Nr. 74). Durch zunächst kleine Fugen sickert Wasser unter die Fahrbahndecke, gefriert in der Nacht, dehnt sich aus und sprengt am Ende den Asphalt weg. Es bilden sich weitere Risse, durch die Wasser unter die Fahrbahndecke sickert, das in der Nacht ... Inzwischen klafft ein Untertassen-großes Loch im Fahrbahnbelag, das ungeübten Radfahrern glatt den Lenker aus der Hand haut. // Foto: Ulrich Simons

 

06. Februar 2021

Aufbruchstimmung: Wenn Straßen
verschleißen und Anwohner zahlen

Der Vorwurf ist seit Jahren in der Welt, und da wird er wohl auch noch eine Weile bleiben. Er lautet: Wenn eine Kommune eine Straße so lange vergammeln lässt, bis nichts mehr zu retten ist (im Bürokratendeutsch "aufgestauter Reparaturbedarf"), müssen sich die unmittelbaren Grundstückseigentümer am Ende mit zum Teil horrenden "Anliegerbeiträgen" an der Erneuerung beteiligen.

Das ärgert verständlicherweise die Anrainer, ist aber aus Sicht der Gemeinde kein schlechtes Geschäft. Denn im Gegensatz zu einer Reparatur, die komplett zu Lasten der Kommune geht, kann man für die Erneuerung bei den Anwohnern mit dem Klingelbeutel rundgehen. Ausnahmen bilden Bundesstraßen als "Ortsdurchfahrtsstraßen", aber auch nur in Gemeinden mit weniger als 80.000 Einwohnern. Da zahlt der Bund.

 

Bis zu 75 Prozent der Kosten werden auf die Grundstückseigner umgelegt

Sehr schön und umfassend erklärt ist das Phänomen mit den Anliegerbeiträgen, die übrigens nicht in allen Bundesländern erhoben werden, auf www.haus.de. Dort heißt es unter anderem:

"Ebenso ist die Relevanz der Straße wesentlich, wenn der Straßenausbaubeitrag der Grundstückseigentümer ermittelt werden soll. Dabei gilt: Je geringer die Nutzung der Anlieger im Vergleich zur gesamten Nutzung der Straße prozentual ausfällt, umso geringer ist auch deren Anteil am Straßenausbaubeitrag anzusetzen. Sprich: Je mehr Fremdverkehr zu verzeichnen ist, umso weniger müssen Anlieger zahlen.

Hierfür wird die betreffende Straße in eine von drei Klassen eingeteilt. Diese Klassen geben Aufschluss darüber, welche Art des Verkehrs in der Straße überwiegt und in direkter Folge auch, welchen Anteil an den Straßenausbaukosten die Gemeinde übernimmt.

1. Anliegerstraße (Gemeinde übernimmt in der Regel etwa 25 Prozent der Gesamtkosten)
2. Haupterschließungsstraße (Gemeinde trägt etwa 40 bis 50 Prozent)
3. Hauptverkehrsstraße (bis zu 75 Prozent werden in der Regel von der Gemeinde getragen)"

Schon dieser kurzen Aufstellung können Sie entnehmen, dass der immer wieder vor allem in Wohnstraßen zu hörende Ruf, die Gemeinde möge die dortigen Verkehrswege doch bitte zu "Anliegerstraßen" erklären, in der Regel nur negative Folgen für die Anrainer nach sich zieht.

"Die Anliegerstraße ist der zahnloseste Tiger der Straßenverkehrsordnung", hat mir kürzlich ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes erklärt. Denn wer soll zum Beispiel die ganzen "Fahrstreckenoptimierer" stoppen, die zwecks Umfahrung der Ampelkreuzung vom Amsterdamer Ring in den Hasselholzer Weg einbiegen und sich im Zickzack durchs Wohngebiet den Weg zum "Franziskus" oder zum Ärztehaus in der Sanatoriumstraße suchen?

Das Ordnungsamt hat kein "Anhalterecht", und die Polizei hat mit Sicherheit etwas Besseres zu tun. Zudem reicht schon die Ausrede: "Ich wollte mir mal Haus Nr 34 anschauen, das steht in ImmoScout zum Verkauf - und schon sind Sie ein Anlieger."

 

Ziemlich einfach für die Stadt: Von der "Reparatur" zur "Erneuerung"

Zurück zu den kaputten Straßen: Eine "Erneuerung" hat man sich schnell zusammengebastelt. Ein Bürgersteig, wo bisher keiner war, das alte Trottoir ein bisschen breiter gepflastert, die in die Jahre gekommenen orangen Natriumdampflampen gegen Energiesparleuchten ausgetauscht, oder - wie demnächst an der Lütticher Straße - rund 80 Straßenrand-Parkplätze ersatzlos einkassiert und durch eine "Fahrradautobahn" ersetzt - schwupps ist es keine simple Reparatur mehr, sondern eine "Erneuerung" und damit ein gebührenauslösender Vorgang.

Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass Straßen nicht nur infolge jahrelangen Gebrauchs durch Kraftfahrzeuge vorzeitig altern. Hin und wieder muss auch die RegioNetz/Stawag an den Versorgungsleitungen unter dem Asphalt oder an den abzweigenden Hausanschlüssen Arbeiten oder Reparaturen vornehmen.

Wer gesenkten Hauptes und aufmerksamen Blickes durchs Wohngebiet streift, der erkennt schnell, dass das in den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten mehr als einmal vorgenkommen sein muss.

Wer noch aufmerksamer hinschaut, der sieht auch: Nicht immer wurde das Loch im Asphalt wieder perfekt verschlossen. Vor allem die Fugenränder, die normalerweise mit Bitumen oder einer ähnlichen Masse ausgegossen und abgedichtet werden, sind an vielen Stellen aufgeplatzt und gerissen. Manchmal war offenbar auch das Füllmaterial vor der Asphaltierung nicht ausreichend verdichtet, hat sich gesetzt, und durch den Asphalt ziehen sich jetzt feine Risslinien wie ein Spinnennetz.

Für den Fahrbahnbelag ist das meist der Anfang vom Ende. Denn durch die Ritzen kann jetzt ungehindert Wasser eindringen. Vor allem im Winter bei Nachttemperaturen unter Null Grad ist das für den Belag tödlich. Denn Wasser dehnt sich beim Gefrieren um knapp neun Prozent aus. Nachts wird also der Asphalt angehoben, tagsüber sackt er wieder in sich zusammen, und in der nächsten Nacht geht des Spiel von vorne los.

 

Ulrich Simons - Strassenschaden

Irgendwann wird aus dem Straßenaufbruch ein Pflanzloch, und über die Sache wächst Gras. // Foto: Ulrich Simons

 

 

"Jeder kann Straßenschäden online melden"

Fragen an und Antworten von Dr. Silke Roder (Fachbereich 61 / Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur), Gisela Weiß vom Stadtbetrieb (Abteilung E18 / Straßen- und Brückenunterhaltung) sowie Harald Beckers vom Presseamt der Stadt.

Wird der ordnungsgemäße Abschluss von Baumaßnahmen/Verschluss von Baugruben eigentlich durch die Stadt zeitnah geprüft?

In der Regel begleitet das Aufbruchmanagement des E18 (Stadtbetrieb) alle Baumaßnahmen von Versorgern zeitnah und engmaschig.

Wie lange hat die Stadt Regressansprüche gegen bauausführenden Firmen bei mangelhafter Ausführung von Tiefbauarbeiten z.B. von Dichtungsfugen?

Gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) beträgt die Gewährleistung vier Jahre. Allerdings schließt die Stadt keinen VOB-Vertrag mit der bauausführenden Firma, sondern der jeweilige Versorger, zum Beispiel die Regionetz. Die Stadt hat mit jedem Versorger Konzessionsverträge abgeschlossen, und im Rahmen dieser werden wir uns an den Auftraggeber halten.

Wenn die Anwohner nicht warten möchten, bis ihre Straße komplett erneuert werden muss und sie zu Anliegerbeiträgen herangezogen werden: Wo können sie Fahrbahnschäden melden?

Jeder kann Straßenschäden online melden, wenn man über die Internet-Seite der Stadt Aachen geht. Fahrbahnschäden können über diesen Link dem Stadtbetrieb gemeldet werden, der für die Unterhaltung der Straßen zuständig ist.

Der Moreller Weg, eine reine Wohnstraße, wird voraussichtlich iim Laufe des Jahres verstärkt Lkw-Verkehr im Zusammenhang mit dem Abriss der Neuapostolischen Kirche und dem geplanten Wohnblock-Neubau abbekommen. Wer haftet, wenn die Straße hinterher nicht mehr so schön aussieht wie vor den Bauarbeiten?

Grundsätzlich ist die Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet und daher auch dazu da, Baustellen anzufahren. Dafür ist sie auch in gewissem Maße bemessen, also entsprechend tragfähig. Wenn eine Beschädigung auftritt, die direkt einem Verursacher zugeordnet werden kann, wird dieser zur Beseitigung herangezogen.
Wenn nicht, und das ist der wahrscheinlichere Fall bei derartigen Baumaßnahmen, dann gibt es keine gesonderte Haftung. Die Beseitigung obliegt dann der Stadt in Form von Unterhaltungsmaßnahmen, bei krassen Fällen (falls die Straße bereits zuvor erhebliche Substanzschäden hatte) auch in Form einer grundhaften Erneuerung.

Wird der Zustand zwecks Beweissicherung fotografiert, bevor es losgeht, oder sind die Anwohner gut beraten, das selber zu machen?

Die Beweissicherungsaufnahmen werden durch das Aufbruchmanagement beim E18 (Stadtbetrieb) gemacht. Diese Abteilung begleitet auch Sondernutzungen von Straßen. Dass die Anwohner selber zur Kamera greifen, ist nicht notwendig. (Anm. d. Verf.: Ich würde es sicherheitshalber trotzdem machen.)

 

Ulrich Simons - Morillenhang

Noch ein besonders prächtiges Exemplar aus der Serie "Aufbruchstimmung" (entdeckt am Morillenhang, ebenfalls in Höhe Haus Nr. 74) Vielleicht mache ich demnächst mal eine eigene Fotoserie mit Aachens schönsten Straßenschäden. // Foto: Ulrich Simons

 

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© Ulrich Simons
Redakteur (1987-2019) - Fotojournalist - Blogger

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