Gilt, sobald er fertig ist, und auch ohne Schilder: Am neuen Zebrastreifen über die untere Lütticher Straße zwischen der Einmündung Morillenhang und der Schanz haben Fußgänger Vorrang. // Foto: Ulrich Simons |
01. März 2021
Lütticher Straße:
Zebrastreifen
tritt in die entscheidende Phase
Seit Montag wird gemalt, oder besser: gesprüht. Der Fußgänger*innenüberweg zwischen Schanz und Morillenhang ist in die entscheidende Phase getreten.
Er macht künftig den Weg (nicht nur) für die Kund*innen von der Ladenzeile an der unteren Lütticher Straße zum Rewe im Bunker gegenüber ein Stück sicherer.
Auch die Autofahrer*innen, die den Rewe-Parkplatz über den Bürger*innensteig verlassen, profitieren von der Neuerung: Durch den Wegfall von drei Parkplätzen haben sie jetzt beim Einbiegen in die Lütticher Straße einen ziemlich ungehinderten Blick in Richtung Amsterdamer Ring.
Wichtig: Der Zebrastreifen ist ein Verkehrszeichen, das die Einhaltung der Regeln aus §26 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorschreibt. Er gilt also auch ohne entsprechende Zusatzschilder.
Die wichtigsten Regelungen des § 26 der StVO:
(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
(2) Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten.
(3) An Überwegen darf nicht überholt werden.
(4) Führt die Markierung über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil, gelten diese Vorschriften entsprechend.
mehr dazu
|