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Ulrich Simons

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Inzidenz Region

Blicken Sie noch durch? Die roten Balken stehen für die Inzidenzwerte der Städteregion, die grünen für die korrigierten Werte des RKI. Seit Mittwoch gelten wieder die "roten" Zahlen, weil das RKI die Werte (die sich zum Beispiel durch Nachmeldungen noch ändern können) nicht mehr korrigiert. // Foto: Ulrich Simons

 

05. Mai 2020

Unfassbares Rumgeeiere:
RKI korrigiert seine Korrekturwerte

Das Corona-Krisenmanagement in Deutschland hat am Mittwoch einen neuen Tiefpunkt erreicht: Das Robert-Koch-Institut kehrt bei der Berechnung der Inzidenzwerte zu einem Modus zurück, den es erst am 28. April mit durchaus plausibler Begründung abgeschafft hatte.

Für NRW bedeutet das, dass die Schulen aller Voraussicht nach ab kommenden Montag (10. Mai) wieder zum Wechselunterricht zurückkehren. Für die Kindertagesbetreuung würde das eine Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb (Betreuung aller Kinder, Gruppentrennung und Reduzierung der Betreuungszeit um 10 Stunden/Woche) bedeuten.

Die Krisenstäbe sind fassungslos. Und vermutlich nicht nur die.

Die Einführung des "Korrekturwertes" hatte das RKI am 28. April durchaus nachvollziehbar begründet:
Da in der Regel an den Folgetagen noch Fälle mit einem Meldedatum von einem der Vortage nachübermittelt werden, erhöht sich die Sieben-Tage-Inzidenz bei rückwirkender Betrachtung.

Deshalb hat das RKI in der vergangenen Woche erstmals eine Liste mit nachträglich aktualisierten Werten zu den kommunalen Sieben-Tage-Inzidenzen veröffentlicht. Nur dieser Wert sollte ab sofort für Maßnahmen im Rahmen der "Bundes-Notbremse" maßgeblich sein.

Auch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hatte daraufhin seine Feststellungen auf Basis dieser korrigierten Liste getroffen.

 

RKI will Schwankungen vermeiden

Heute hat das RKI mitgeteilt und auf seiner Internetseite veröffentlicht, dass die Werte ohne die Nachmeldungen die nach § 28b Infektionsschutzgesetz maßgeblichen Werte sind.

Im Sinne einer bundesweit einheitlichen Rechtsanwendung kehrt deshalb auch das Land NRW wieder zu den Daten ohne die Nachmeldungen zurück. Die Zugrundelegung der „eingefrorenen“ Werte soll sicherstellen, dass die Werte keinen Schwankungen unterliegen und sich die Menschen auf das In- bzw. Außerkrafttreten von Maßnahmen mit einem zeitlichen Vorlauf einstellen können.

Darauf hätte man bei ein bisschen nachdenken auch schon vorher kommen können.

Fazit: Die vom RKI veröffentlichten zugrunde zu legenden Inzidenzwerte sind ab einschließlich dem 04. Mai 2021 die „eingefrorenen“ Werte, also ohne Aktualisierung von nachgemeldeten Fällen.

Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen hatten sich für die korrigierten Werte stark gemacht, da diese die Situation vor Ort noch präziser beschreiben. Die „Rolle rückwärts“ stößt hier nach eigenen Angaben auf Unverständnis.

 

Mit Material des Presseamtes der Stadt Aachen

 

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© Ulrich Simons
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