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"Journalismus heißt, etwas zu drucken, von dem jemand will, dass es nicht gedruckt wird. Alles andere ist Public Relations."
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Ulrich Simons

Ulrich Simons
Redakteur (1987 bis 2019)
Fotojournalist (seit 1976)
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Ruhestörung

"Alles Gute kommt von oben." Der Spruch gilt nicht immer. // Foto: iStockphoto / srdjanns74

 

28. Mai 2021

R-u-u-u-u - h-e-e-e-e-e !!!!!
Wenn der Nachbar zweimal klingelt

Die meisten Nachbarn in Deutschland kommen gut miteinander aus. Es geht aber auch anders.

Einer der häufigsten Streitpunkte sind Ruhezeiten, die Störung derselben oder sogar Lärmbelästigung.

Anlässlich des "Tages der Nachbarn" am heutigen 28. Mai geben Experten der ARAG-Versicherung Auskunft, wie man sich gegen Nervensägen auf der anderen Seite der Wand wehren kann.

 
Meine Nachbarn
hören gute Musik.
Ob sie wollen oder nicht.

Ergänzend dazu habe ich mal ein paar unverbindliche Weisheiten zum Thema "Nachbarn" aus dem Internet zusammengesucht.

 

Lärm ist Konfliktursache Nr. 1 unter Nachbarn

Wenn Dein Nachbar
im Garten
den Teppich ausklopft, einfach mal rüberrufen:
"Was ist los, Aladdin?
Springt er nicht an??"
 

Vorübergehende Unruhe kommt überall vor. Wenn aber von den Bewohnern in der Nachbarwohnung oder im Nachbarhaus ständig Lärm ausgeht, leidet die Lebensqualität.

Sie haben ein Recht darauf, nicht ständig mit Geräuschen belästigt zu werden. Wenn Sie sich gestört fühlen, versuchen Sie, eine Eskalation zu vermeiden und sprechen Sie den Verursacher bei einer ruhigen Gelegenheit an. Stößt Ihre Bitte um Rücksicht nicht auf Verständnis, sollten Sie sich juristische Hilfe holen.

 

Ruhestörung und Lärmbelästigung

Von Lärmbelästigung oder Ruhestörung ist laut Paragraph 117 Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) die Rede,

„wenn jemand ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen“.

Neben dieser Vorschrift gibt es weitere bundes- und landesrechtliche Regelungen, die sich mit dem Thema Lärm befassen. Was Lärmbelästigung ist, ist also gesetzlich geregelt. Das gilt für die Lautstärke, aber auch für die Uhrzeit.

Natürlich spielt auch das Umfeld eine Rolle. Ist Ihr Wohnumfeld besonders hellhörig, müssen Sie darauf Rücksicht nehmen und leiser sein.

Als Maßstab gilt, dass tagsüber nicht mehr als 40 Dezibel und nachts nicht mehr als 30 Dezibel erlaubt sind.

 
Diese Nacht um 3 Uhr klingelt mein Nachbar.
Mir ist fast die Bohrmaschine
aus der Hand gefallen.

Entscheidend ist dabei nicht der Lärmpegel in den Räumen des Lärmverursachers, sondern in der Wohnung, in der er als störend empfunden wird. Bedenken Sie, dass selbst eine leise Unterhaltung bereits 45 Dezibel laut ist.

Aber auch die Verursacher der Geräusche werden unterschiedlich gewertet. Laut spielende Kinder müssen Sie zu üblichen Spielzeiten akzeptieren. Das Geschrei von Säuglingen übrigens auch, anhaltendes Hundegebell hingegen nicht. Absolut verlassen sollten Sie sich darauf allerdings nicht. Die Gerichte können unterschiedlich entscheiden.

 

Mittagsruhe

Die Mittagsruhe verliert zwar zunehmend an Bedeutung, dennoch hat sie Bestand. Das ist vor allem älteren Menschen und Familien mit kleinen Kindern geschuldet.

Die Nachbarn von oben streiten laut. Mit Heulen und Türenknallen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, hat er eine dumme Lampe geknickt.
 

Allerdings gibt es kaum Rechtsvorschriften, die die Mittagsruhe regeln.

Sollten Sie in einem Mietshaus mit mehreren Parteien leben, werfen Sie einen Blick in die Hausordnung. Dort, wo die Mittagsruhe noch von Bedeutung ist, gilt sie in der Regel von 13 bis 15 Uhr.

 

Nachtruhe

Die Nachtruhe beginnt in der Regel um 22 Uhr und endet um sechs Uhr morgens. In Gegenden mit besonders schutzbedürftigen Bürgern sind die Regelungen strenger. Das gilt in der Nähe von Seniorenwohnheimen, Krankenhäusern und in Kurgegenden.

Erkundigen Sie sich im Zweifel im Ordnungsamt Ihrer Stadtverwaltung nach den ortsüblichen Ruhezeiten.

Einen Anspruch auf absolute Stille gibt es laut ARAG Experten allerdings nicht.

 

Im Wort "Nachbarschaft" steckt auch
das Wort "Arsch".

 

Sonntagsruhe

Die Vorschriften zur Sonntagsruhe gelten für den ganzen Tag. Entscheidend sind aber auch hier die ortsüblichen Bestimmungen. Nicht erlaubt sind alle Tätigkeiten, die störend wirken, unabhängig davon, ob sie gewerblich oder privat sind.

Seit ich meinem Nachbarn mit Lippenstift Herzchen aufs Auto male,
ist nebenan richtig was los.
 

Verboten sind ebenso Tätigkeiten über Zimmerlautstärke wie etwa ein Instrument spielen, Staubsaugen, Rasenmähen oder lautes Handwerken.

In der Regel geben Stadtverwaltungen auf ihren Internetseiten genaue Auskunft.

 

Zu guter Letzt:

Es ist ziemlich spät geworden, also eigentlich ziemlich früh, als sich die letzten Gäste von der Geburtstagsparty verabschieden.

Aus der Diele fällt der Blick eines der Gäste in einem Nebenraum auf eine große Eisenpfanne, die an einer Kette von der Decke herabhängt, daneben an einem Strick ein kurzer Vorschlaghammer.

"Was ist das denn für ein Ding?" will der Gast wissen.
"Oh", sagt der Gastgeber geheimnisvoll, "das ist meine sprechende Uhr."
"Und wie funktioniert die?" will der Besucher wissen.

"Pass gut auf!" sagt der Gastgeber, greift sich den Hammer und schlägt mehrmals auf die gusseiserne Pfanne ein, dass die Wände wackeln.

Kommt aus der Nachbarwohnung eine Stimme: "HAST DU SIE NOCH ALLE??? ES IST VIERTEL NACH DREI!!!"

 

Quelle: Arag-Versicherung / Internet-Recherche

 

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© Ulrich Simons
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