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Ergänzend dazu habe ich mal ein paar unverbindliche Weisheiten zum Thema "Nachbarn" aus dem Internet zusammengesucht.
Lärm ist Konfliktursache Nr. 1 unter Nachbarn
Ruhestörung und Lärmbelästigung Von Lärmbelästigung oder Ruhestörung ist laut Paragraph 117 Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) die Rede,
Neben dieser Vorschrift gibt es weitere bundes- und landesrechtliche Regelungen, die sich mit dem Thema Lärm befassen. Was Lärmbelästigung ist, ist also gesetzlich geregelt. Das gilt für die Lautstärke, aber auch für die Uhrzeit.
Entscheidend ist dabei nicht der Lärmpegel in den Räumen des Lärmverursachers, sondern in der Wohnung, in der er als störend empfunden wird. Bedenken Sie, dass selbst eine leise Unterhaltung bereits 45 Dezibel laut ist. Aber auch die Verursacher der Geräusche werden unterschiedlich gewertet. Laut spielende Kinder müssen Sie zu üblichen Spielzeiten akzeptieren. Das Geschrei von Säuglingen übrigens auch, anhaltendes Hundegebell hingegen nicht. Absolut verlassen sollten Sie sich darauf allerdings nicht. Die Gerichte können unterschiedlich entscheiden.
Mittagsruhe Die Mittagsruhe verliert zwar zunehmend an Bedeutung, dennoch hat sie Bestand. Das ist vor allem älteren Menschen und Familien mit kleinen Kindern geschuldet.
Nachtruhe Die Nachtruhe beginnt in der Regel um 22 Uhr und endet um sechs Uhr morgens. In Gegenden mit besonders schutzbedürftigen Bürgern sind die Regelungen strenger. Das gilt in der Nähe von Seniorenwohnheimen, Krankenhäusern und in Kurgegenden.
Sonntagsruhe Die Vorschriften zur Sonntagsruhe gelten für den ganzen Tag. Entscheidend sind aber auch hier die ortsüblichen Bestimmungen. Nicht erlaubt sind alle Tätigkeiten, die störend wirken, unabhängig davon, ob sie gewerblich oder privat sind.
Zu guter Letzt: Es ist ziemlich spät geworden, also eigentlich ziemlich früh, als sich die letzten Gäste von der Geburtstagsparty verabschieden. Aus der Diele fällt der Blick eines der Gäste in einem Nebenraum auf eine große Eisenpfanne, die an einer Kette von der Decke herabhängt, daneben an einem Strick ein kurzer Vorschlaghammer. "Was ist das denn für ein Ding?" will der Gast wissen. "Pass gut auf!" sagt der Gastgeber, greift sich den Hammer und schlägt mehrmals auf die gusseiserne Pfanne ein, dass die Wände wackeln. Kommt aus der Nachbarwohnung eine Stimme: "HAST DU SIE NOCH ALLE??? ES IST VIERTEL NACH DREI!!!"
Quelle: Arag-Versicherung / Internet-Recherche |
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© Ulrich Simons |
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