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Bei zwei der drei Autos dürfte die Halterfeststellung nicht allzu kompliziert werden. Der frühere Besitzer des zugemüllten VW hat freundlicherweise einen Satz nagelneuer Kennzeichen hinter der Frontscheibe platziert. Auffällig ist allerdings, dass auf der grünen Umweltplakette hinter der Scheibe eine andere Nummer eingetragen ist als auf den Nummernschildern hinter der Scheibe. Vielleicht hat das Auto aber auch nur den Halter gewechselt, und die Plakette ist noch vom Vorbesitzer. Maximal dusselig hat sich dagegen der Absteller des Ford Kombi angestellt, der beim Abmontieren der Nummernschilder offenbar übersehen hat, dass das Kennzeichen in voller Schönheit noch auf der grünen Umweltplakette an der Windschutzscheibe vermerkt ist. Demzufolge war das Fahrzeug zuletzt in Aurich angemeldet, was sämtliche Vorurteile bestätigt: Der Halter war Ostfriese. Kann selbstverständlich auch eine Halterin gewesen sein. Etwas komplizierter dürften sich die Dinge nur bei dem silbernen Hyundai in der Ecke des Parkplatzes gestalten. Hier fehlen nicht nur die Kennzeichen - auch die Umweltplakette wurde sorgfältig zerkratzt. Tadellose Arbeit! Da bleibt aber immer noch die Fahrgestellnummer zur Halterfeststellung.
Nur bei Gefahr kommt der Abschleppwagen sofort Björn Gürtler vom Presseamt der Stadt hat mir auf Anfrage erklärt, wie es dann weitergeht: Der orange Aufkleber mit der Aufforderung zum unverzüglichen Entfernen des Fahrzeuges hat zunächst einmal keine Folgen, es sei denn, von dem abgestellten Fahrzeug geht eine unmittelbare Gefahr aus. Das ist der Fall, wenn zum Beispiel Betriebsstoffe auslaufen. Dann schickt die Stadt direkt den Abschleppwagen. Ansonsten versuchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes als nächstes, den Halter oder die Halterin des verwaisten Fahrzeuges zu ermitteln. Der bekommt dann einen freundlichen Brief, in dem ihm die "Verwertung" seines fahrbaren Untersatzes angedroht wird, falls er nicht allmählich mal in die Gänge kommt. Wobei "Verwertung" nichts anderes bedeutet als "Schrottpresse". Schon an dieser Stelle hat sich das Gebührenkarussell in Bewegung gesetzt: Abstellen eines nicht angemeldeten Fahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum: 100 Euro Bußgeld. Auslagen: 28 Euro. Verwaltungsgebühr: 77 Euro. Macht zusammen 205 Euro.
Bis zum nächsten Schritt können durchaus vier bis fünf Wochen vergehen. Hat der Halter sich in dieser Zeit immer noch nicht gemeldet, braut sich weiteres Unheil über ihm zusammen. Erst einmal fährt eine Streife des Ordnungsamtes aber nochmal raus und schaut, ob das Problemauto immer noch an seinem Platz steht. Das geschehe, um Kosten zu sparen, erläutert Björn Gürtler. Würde die Stadt gleich mit dem Abschleppwagen anrücken und das Fahrzeug sei nicht mehr da, bliebe sie auf den Kosten sitzen. Also wird erst nochmal kontrolliert.
Korrekte Entsorgung wäre vermutlich billiger gewesen Falls die Lage unverändert ist, kommt jetzt tatsächlich der Abschleppwagen. Der nimmt das Fahrzeug an den Haken, stellt es noch eine gewisse Zeit auf dem Firmengelände ab und führt das Schrottauto am Ende, wenn sich niemand gemeldet hat, der finalen Verwertung zu. Eventuelle Gewinne werden mit den aufgelaufenen Kosten verrechnet, was allerdings sehr selten vorkomme. Stattdessen tauchen auf der Rechnung für den Alt-Besitzer jetzt noch die Positionen "Abschleppen" und "Abstellen" auf, die sich nach Auskunft des Ordnungsamtes schnell zwischen 380 und 550 Euro einpendeln können. Direkt mit der Rostlaube zum Verwerter zu fahren, so Björn Gürtler, wäre vermutlich billiger gewesen. |
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© Ulrich Simons |
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