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Wer nicht in der neuen Bewohnerparkzone „M“ wohnt, muss vom 31. Januar an während der Gebührenpflichtzeit von Montag bis Freitag von 9 bis 19 Uhr und an Samstagen von 9 bis 14 Uhr einen Parkschein am Automaten lösen. Die Bewohnerparkausweise können ab Montag, 3. Januar, online und bequem von Zuhause beantragt und sofort ausdruckt werden. Interessierte finden Vordrucke und Hinweise, welche Nachweise eventuell erforderlich sind, auf der Internetseite www.aachen.de/bewohnerparken. Darüber hinaus können Bewohnerparkausweise persönlich beantragt werden: Im Bürgerservice Bahnhofplatz, Hackländerstraße 1, im Bürgerservice Katschhof, Johannes-Paul-II.-Straße 1, oder in einem der sechs Bezirksämter. Die Bürgerservice-Stellen und die Bezirksämter bieten zurzeit aufgrund der aktuellen Corona-Lage nur Terminsprechzeiten an. Termine können online über die Internetadresse www.aachen.de/terminvereinbarung oder telefonisch über die Rufnummer 0241 432-1234 vereinbart werden.
Quelle: Stadt Aachen Presseamt |
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© Ulrich Simons |
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