Es wird jeden treffen: Ab 2025 gelten neue (höhere) Grundsteuer-Sätze. // Foto: Ulrich Simons |
13. Oktober 2022
Neue Grundsteuer ab 2025:
Für manche kommt es knüppeldick
Während ein großer Teil der Grundstückseigentümer (die Rede ist von knapp zwei Dritteln) noch nicht einmal damit begonnen hat, die notwendigen Daten zur Feststellung ihres neuen Grundsteuerwertes ans Finanzamt zu übermitteln, fallen die "frühen Vögel" bereits aus allen Wolken. Denn ihre Grundsteuer dürfte ab 2025 sprunghaft steigen.
Beispiel: In dem mir heute zugegangenen Bescheid für mein Häuschen in der künftigen Bewohner-Parkzone U hat das Finanzamt den neuen Grundsteuermessbetrag mit 75,42 Euro festgesetzt. Bisher betrug er 47,59 Euro.
Diese Zahl wird zur Ermittlung der Grundsteuer mit dem sogenannten "Hebesatz" multipliziert, den die Kommune festlegt.
In Aachen liegt der Hebesatz für bebaute und unbebaute Grundstücke derzeit bei 525 Prozent, das heißt, der Multiplikator ist 5,25.
Ab 2025 werden also - bei unverändertem Hebesatz - für mich aus 249,85 jährlich 395,95 Euro. Das ist eine Steigerung um 146,10 Euro oder fast 60 Prozent.
Und sagen Sie jetzt nicht: "Das betrift mich nicht, ich bin nur Mieter." Ihr Hauseigentümer kann die Grundsteuer im Rahmen der Nebenkosten-Abrechnung ungebremst an Sie weiterleiten. Das kommt demnächst also bei Gas, Strom, Öl und zehn Prozent Inflation für die allgemeine Lebensführung für Sie noch obendrauf.
Grundsteuer: Soviel zum Thema Transparenz
"Liegenschaftszinssatz" - "Rohertrag" - "Reinertrag" - "kapitalisierter Reinertrag" - "abgezinster Bodenwert" - "Umrechnungskoeffizient" - "Abzinsungsfaktor" (Begriffe aus meinem "Bescheid auf den 1. Januar 2025 über die Feststellung des Grundsteuerwerts")
Sehr geehrte Herren Finanzminister Lindner (FDP/Bund) und Optendrenk (CDU/NRW): Wer so schreibt oder seine Behörde so schreiben lässt, der will oder nimmt zumindest billigend inkauf, dass man ihn nicht versteht. Mit der oft beschworenen "Bürgernähe" hat das nichts zu tun.
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