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Ulrich Simons

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Fotojournalist (seit 1976)
Redakteur (1987 bis 2019)
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Schneepflug

Sie machen den Winter nicht nur für Autofahrer erträglicher: Ab 3 Uhr in der Nacht sind die Mitarbeiter des Stadtbetriebs bei Bedarf mit ihren Schneeräumfahrzeugen im Einsatz. // Foto: Ulrich Simons

 

06. November 2024

Beim Stadtbetrieb warten alle
auf die ersten Flocken

Mit Beginn des Novembers gilt die Winterdienstpflicht. Wochenlang wurden die Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände des Aachener Stadtbetriebs dafür vorbereitet. Räumschilder und Aufbauten für Streumittel wurden montiert, etwa 1600 Tonnen Salz und 100 Tonnen Granulat sind eingelagert. Die Winterdienstprofis des Stadtbetriebs sind gut gerüstet.

Sichere Straßen, Wege und Plätze im Winter sind eine wichtige Aufgabe. Auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften haben dabei neben der Verkehrssicherungspflicht vor allem der Umweltschutz und die Wirtschaftlichkeit Priorität. 310 Mitarbeitende des Stadtbetriebs sind im Winterdienst eingesetzt und rücken sofort aus, wenn Schnee und Glätte entstehen.

 

Maschineller Winterdienst

Wenn die meisten noch schlafen, schieben und streuen die Fahrer des Winterdienstes mit insgesamt 90 Fahrzeugen - darunter Großstreufahrzeuge, Kleinstreufahrzeuge, und Traktoren - die Straßen frei und sorgen im gesamten Stadtgebiet auf rund 1200 Straßen mit einer Streckenlänge von etwa 1500 Kilometern für sichere Verhältnisse.

Da es nicht möglich ist, bei Schnee und Glatteis alle Straßen gleichzeitig zu betreuen, arbeitet der maschinelle Winterdienst nach einem Dringlichkeitsplan.

Ab 3 Uhr werden die Fahrbahnen mit besonderer Verkehrsbedeutung von Schnee und Eis befreit. Hierzu zählen etwa Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, Straßen für den öffentlichen Personennahverkehr sowie Zufahrtstraßen zu Krankenhäusern.

Ist diese Dringlichkeitsstufe 1 gegen 7 Uhr abgearbeitet, haben die Winterdienstfahrer bereits eine Strecke von 555 Kilometern zurückgelegt. Im Anschluss werden die rund 457 Kilometer der Dringlichkeitsstufe 2 betreut. Hierzu zählen vornehmlich Verbindungs- und Wohnsammelstraßen.

Zur Dringlichkeitsstufe 3 gehören reine Wohn- und Anliegerstraßen. Der Winterdienst auf diesen Straßen wird im Anschluss an die Stufe 2 durchgeführt und umfasst eine Streustrecke von 423 Kilometern.

 

Bürger*innensteige und Radwege

Parallel zum maschinellen Winterdienst kümmern sich die Mitarbeiter des manuellen Winterdienstes in der Regel schon ab 3 Uhr um die Verkehrssicherheit an 223 Kreuzungsbereichen, 27 Fußgängerzonen, 183 Fußgängerüberwegen, 410 Gehwegen, 18 Brückenanlagen und 64 Treppenanlagen.

Auch auf den Radwegen übernimmt der Stadtbetrieb die Winterdienstpflicht. Dies betrifft im Stadtgebiet eine Streckenlänge von 90 Kilometern in der Dringlichkeitsstufe 1, hinzu kommen weitere 25 Streckenkilometer in der Dringlichkeitsstufe 2.

 

Auch Grundstückseigentümer in der Pflicht

Verantwortlich für die Schnee- und Glättebeseitigung auf Gehwegen sind die jeweiligen Grundstückseigentümer. Als Streumittel dürfen dabei nur abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt eingesetzt werden.

Ausnahmen von dieser Regelung sind nur erlaubt, wenn der Einsatz von abstumpfenden Streumitteln nicht ausreicht, keine Wirkung erzielt und dadurch eine Gefahr für die Gesundheit der Fußgänger gegeben ist, beispielsweise bei Eisglätte, Treppenanlagen und in starkem Gefälle. Die Gehwege sind in einer für Fußgänger erforderlichen Breite von eineinhalb Metern von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu bestreuen.

Die Verpflichtung zur Winterwartung auf Gehwegen erstreckt sich auch auf den Bereich der Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse sowie an allen für Fußgänger eingerichtete Überwege. Dazu gehören Ampeln, Zebrastreifen und Bordsteinabsenkungen. An diesen Stellen müssen die Gehwege bis zur Bordsteinkante so von Schnee befreit und bei Glätte bestreut werden, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.

An Werktagen müssen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls und nach dem Entstehen der Glätte entfernt werden. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen bis 7 Uhr (an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr) des folgenden Tages beseitigt werden.

 

Besondere Vorsicht im Straßenverkehr

Auch bei bester Organisation bringt die Winterzeit auch immer Beeinträchtigungen des Fahrzeug- und Fußgängerverkehrs mit sich. Alle Verkehrsteilnehmer sollten bei Schnee und Eis entsprechende Vorsicht walten lassen.

Eine dem Straßenzustand angepasste Fahrgeschwindigkeit vermindert das Risiko von Unfällen. Je nach Wetterlage ist es besser, das eigene Fahrzeug stehen zu lassen.

Autos sollten so geparkt werden, dass die breiten Winterdienstfahrzeuge gut durch die Straßen kommen.

 

Quelle: Presseamt Stadt Aachen

 

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© Ulrich Simons
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