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Während in Teilen des Deutschen Reiches noch gekämpft wurde, kümmerte sich die Zivilverwaltung der Stadt Aachen im März 1945 um die Versorgung der nach Aachen zurückkehrenden Bevölkerung. Aufgrund der allgemeinen Mangellage wurden weiter Lebensmittel zugeteilt, hierzu war mit dem Ernährungsamt eine Sonderverwaltung eingerichtet worden. Die umliegenden Bauernhöfe wurden in ein Bewirtschaftungssystem eingebunden, das die Produktion, den Einkauf durch öffentliche Stellen und die Verteilung regelte und steuerte. Es wurden zum Beispiel Bezugsmengen der Lebensmittel für Kinder und Erwachsene festgelegt. So hatten seit Dezember 1944 Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr Anspruch auf dreiviertel Liter Milch täglich, drei- bis sechsjährige auf einen halben Liter, Menschen ab 65 Jahren auf ein Viertelliter, Kranke je nach Attest auf einen halben bis einen Liter sowie Schwangere und stillende Mütter auf einen halben Liter Milch täglich. Verteilt wurde die Milch nur an den Wochentagen.
Zwei Eier als "spürbare Aufwertung der Feierlichkeiten" Für das erste Osterfest nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Aachen sollten zumindest die Kinder und Jugendlichen eine spürbare und mit dem Osterfest verbundene Gabe erhalten, die die Feierlichkeiten aufwerten sollte. Der Ostersonntag fiel 1945 auf den 1. April. So konnten alle Aachener Kinder bis 14 Jahre, wie eine Bekanntmachung verkündete, in der Karwoche in zehn ausgewiesenen Geschäften einmalig zwei zusätzliche Eier abholen. Die Abholung wurde auf der „Kindersonderkarte 2“, einer Lebensmittelkarte, vermerkt, um Mehrfachabholungen zu vermeiden. Den Aushang hatte ein Offizier der US-Besatzungstruppen im Vorfeld genehmigt. |
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© Ulrich Simons |
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