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Ulrich Simons

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Nicht alle Radfahrer sind in Aachen so schnell unterwegs wie die Tour de France im Juli 2017. Doch mit dem Überholen könnte es demnächst schwierig werden. // Foto: Ulrich Simons

 

04. September 2019

Tempo 30 in Aachen:
Es wird ein Problem, sagt die Studie

Eine aktuelle Studie des RWTH-Lehrstuhls für Production Engineering of E-Mobility Component (PEM) zusammen mit dem E-Bike-Verleiher Velocity und dem Ford-Forschungszentrum in Aachen bestärkt meine schlimmsten Befürchtungen. (Aachener Zeitung und Aachener Nachrichten hatten am 3. September über das Forschungsprojekt berichtet.)

Gefragt wurde nach der Geschwindigkeit, mit der sich Radfahrer/innen durch die Stadt bewegen. Hierzu sollten die Teilnehmer/innen an der Studie mindestens zehn Tage lang per Smartphone-App ihre Wege aufzeichnen. Auf mindestens 200 freiwillige Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatte man gehofft, lediglich 159 meldeten sich, weshalb die Autoren betonen, dass die Studie nicht repräsentativ sei.

Auf der Basis der gesammelten Daten erstellten die Wissenschaftler eine Grafik, die Aufschluss darüber gibt, wo die Radfahrer/innen welche Geschwindigkeit erreichen. Fazit: Auf weit mehr als 50 Prozent der ausgewerteten Straßen innerhalb und inklusive des Grabenrings werden Geschwindigkeiten zwischen 11,6 und 21,2 km/h gefahren. Das ist genau der Bereich, in dem ein korrektes Überholen nach den Anforderungen des §5 der StVO für Autofahrer nur unter Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit möglich wäre.

Heißt in der Konsequenz: Alle anderen fahren zwangsläufig hinterher, denn der Vorschlag der Grünen ist ein Trojanisches Pferd, bei dem der Schuss nach hinten losgeht: Wenn es soweit kommt, wird Aachen eine Radfahrer-Stadt. Die bestimmen künftig über weite Strecken das Tempo des gesamten Verkehrs in der Innenstadt, weil kein Mensch mehr legal an ihnen vorbeikommt.

Interessant wäre auch mal zu erfahren, ob der empfohlene Seitenabstand für Autofahrer/innen von 1,50 Metern beim Überholen auch für zweirädrige Verkehrsteilnehmer/innen bei Wettrennen auf dem Fahrradschutzstreifen gilt.

 

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© Ulrich Simons
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