Die Frage, wie viele Parkplätze das Franziskus-Krankenhaus im Zusammenhang mit dem Neubau seines Ärztehauses hätte schaffen müssen, beschäftigt weiterhin die Anwohner, nachdem im kommenden Jahr rund um den Uniklinik-Standort "Franziskus" eine neue Bewohnerparkzone eingerichtet werden soll. // Foto: Archiv Ulrich Simons |
03. September 2020
Parkplätze am "Franziskus":
Die Stadt hat ein Verständnisproblem
Es waren drei Fragen, die am Ende meines langen Artikels zur Parkplatzsituation rund um das Franziskus-Krankenhaus auf dem Tisch geblieben waren, und die habe ich an die Stadt gestellt:
1.) Weshalb wurden die Richtzahlen der Landesbauordnung im Jahr 2003 bei der Dimensionierung der Parkplalette im Bauordnungsamt offenbar nicht berücksichtigt?
2.) Wie ist es gelungen, im Jahr 2017 die Filiale des Sanitätshauses Fendel & Keuchen unter Wegfall von zwei Stellplätzen auf dem viel zu kleinen Parkdeck unterzubringen, wobei ich davon ausgehe, dass die Zahl der Stellplätze Bestandteil der Baugenehmigung war und deshalb nicht so einfach nach unten korrigiert werden kann?
3.) Besteht für Journalisten (also für mich) die Möglichkeit, die entsprechenden Passagen des Bauantrages, in denen es um die Stellplatzfragen geht, einzusehen?
Hier die Antworten von Harald Beckers aus dem Presseamt der Stadt:
zu 1.)
Die Richtzahlen wurden berücksichtigt. Meine Kolleginnen und Kollegen aus der Bauaufsicht können nicht verstehen, warum ein anderer Eindruck entstanden ist.
zu 2.) Es sind keine Stellplätze weggefallen. Der erforderliche Stellplatz wurde auf dem Gelände nachgewiesen. Gleichzeitig wurde ein barrierefreier Stellplatz auf dem Gelände verlagert.
zu 3.) Nach Einschätzung der Bauaufsicht kann dir keine Einsicht in den Bauantrag gewährt werden.
Wurde die Stadt bewusst getäuscht?
Es gibt inzwischen nicht wenige Krankenhaus-Nachbarn, die vermuten, dass die Stadt damals mit einem billigen Trick aufs Kreuz gelegt worden ist.
Denn wie bereits ausführlich dargelegt, werden die erforderlichen (Besucher-)Parkplätze bei einem Krankenhaus nach der Anzahl der Betten errechnet, bei einem Ärztehaus dagegen nach der Nutzfläche in Quadratmetern.
So muss dann - so die Vermutung - nur jemand der Stadt glaubhaft weisgemacht haben, das Ärztehaus sei eine Erweiterung des Krankenhauses.
Dann wäre vermutlich die Gegenfrage gekommen: Wieviel neue Betten?
Antwort: Kein einziges.
Ergebnis der "Prüfung": Wenn Ihr nicht mehr Betten bekommt, braucht Ihr auch keine neuen Parkplätze, und alles kann so bleiben wie bisher.
War es so?
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen hat im November 2007 ein paar sehr interessante Hinweise zur Handhabung des damals noch relativ jungen Informationsfreiheitsgesetzes gegeben.
Vielleicht schaut man bei der Bauaufsicht da gelegentlich mal rein, korrigiert seine "Einschätzung", und wir reden dann gerne nochmal miteinander.
Ich hatte wohlweislich nicht um Einsicht in die ganze Bauakte gebeten, sondern lediglich jene Passagen einsehen wollen, in denen es um den Charakter des Neubaus und die damit verbundene Berechnung der Stellplätze geht.
Mit schutzwürdigen persönlichen Interessen wird sich die Stadt in diesem Zusammenhang kaum herausreden können.
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