So richtig weiß ich nicht, was es da noch zu interpretieren gibt. Für mich steht da ziemlich klar und eindeutig "zusätzlich Stellplätze nach 2.2" (Bild oben). Punkt 2.2 der städtischen Stellplatzsatzung sieht für Arztpraxen in der Zone II einen Stellplatz je 25 Quadratmeter Nutzfläche vor, davon 75 Prozent für Besucher (Bild unten).
Die Stadt bestreitet das und sagt, dass Flächen nicht doppelt berechnet werden und daher nur der Bettenschlüssel gilt. // Ausriss aus der Stellplatzsatzung der Stadt Aachen |
25. Februar 2021
Stadt behauptet:
"Franziskus" ist kein Lehrkrankenhaus
Dass die Parkplätze am "Franziskus" vorne und hinten nicht reichen, kann man jeden (Werk)Tag in der Sanatoriumstraße und in den umliegenden Wohnstraßen erleben.
Daran dürfte sich auch so bald nichts ändern, denn die Bauaufsicht der Stadt ließ auf Anfrage über das Presseamt der Stadt mitteilen, dass sich nach der Übernahme des "Franziskus" durch die Uniklinik keine neue Rechtslage ergeben habe. Es ist nicht der einzige Irrtum.
Wörtlich heißt es:
"Zur generellen Einordnung vorneweg: Grundsätzlich ist für jeden Bauantrag das Baurecht anzuwenden, welches zum Zeitpunkt der Entscheidung gültig ist. Vor der Anwendung einer nachträglich geänderten Rechtslage schützt gerade die Baugenehmigung.
Die gestellte Frage bleibt daher für die Bauaufsicht der Stadt Aachen so lange eine theoretische, wie sich ein Eigentümer/Betreiber im Rahmen der erteilten Genehmigungen bewegt.
Im Falle des Franziskushospitals bedeutet die bloße Übernahme durch das UKA, das selbst ein Lehrkrankenhaus ist, noch nicht, dass hier eine Änderung in Richtung eines Lehrkrankenhauses auch für den Betrieb des Franziskus entsteht."
Stadt sagt: "Zusätzlich" bedeutet nicht zusätzlich
Außerdem hatte ich unter Verweis auf die Stellplatzsatzung der Stadt gefragt, ob Punkt 7.1 (siehe Bild oben) so zu verstehen sei, dass am "Franziskus" zusätzlich zur Zahl der erforderlichen Parkplätze nach dem Betten-Schlüssel weitere Stellplätze erforderlich sind, die gem. 2.2. (1 Stellplatz pro 25 Quadratmeter Nutzfläche) nach der Formel: "Nutzfläche geteilt durch 25" errechnet werden.
Hierzu teilte mir die Bauaufsicht der Stadt mit, meine Auffassung sei nicht korrekt
"da fälschlicherweise von zusätzlichen Stellplätzen ausgegangen wird".
Wobei der Hinweis erlaubt sei: Nicht ich gehe davon aus - das mit dem "zusätzlich" steht so wortwörtlich in der Stellplatzsatzung. Alles weitere ist die etwas eigentümliche Auslegung der Bauaufsicht.
Die schreibt weiter:
"Auch wenn man die Formulierung in der Stellplatzsatzung der Stadt Aachen womöglich missverstehen könnte, so rückt sie doch nicht von dem Grundsatz ab, dass Flächen nicht doppelt berechnet werden. Die Interpretation ist also wie bereits erwähnt so nicht korrekt."
Ärztehaus hat zu wenig Parkplätze
Wenigstens bestätigt man mir erstmals, dass das Ärztehaus an der Sanatoriumstraße zu wenig Parkplätze für seine Patienten und Besucher hat.
"Gemeint ist hier der Fall, dass z.B. ein Baukomplex zum einen ein Krankenhaus, zum anderen eigenständige Arztpraxen - die anders als bloße Arztzimmer nicht zwingend mit dem Krankenhaus zusammen betrieben werden - enthält.
In diesem Fall würden nur die Stellplätze des eigentlichen Krankenhauses mit dem Schlüssel aus Anlage 1, Punkt 7.1. oder 7.2. der Stellplatzsatzung berechnet. Die Arztpraxis würde mit dem Schlüssel nach 2.2 berechnet werden."
Die Rechnung der Stadt sähe demnach wie folgt aus (perspektivisch gerechnet):
7.2. Krankenhäuser, Kliniken und Kureinrichtungen (Zone 2)
gefordert: 1 Stellplatz je 4 Betten, zusätzlich Stellplätze nach 2.2, davon 60% Besucheranteil
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soll |
ist |
+ / - |
Bettenzahl lt. Uniklinik-Pressestelle (02/2021): 173 |
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Parkplätze nach Bettenzahl (1 Parkplatz je 4 Betten) |
43 |
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60% Besucheranteil |
26 |
64 * |
+ 38 |
40% Personal |
17 |
49 ** |
+ 32 |
Summe |
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+ 70 |
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* 49 Plätze seit Q1/2020 angekündigt auf dem ehemaligen Hubschrauberlandeplatz am Morillenhang, derzeit "wilder" Parkplatz mit etwa 20 Stellplätzen.
15 Parkplätze für Patienten und Besucher derzeit im Bau an der Lütticher Straße.
** 49 für Ärzte und höhere Würdenträger reservierte Plätze am Morillenhang auf dem Parkstreifen und im Abfallhof sowie vor dem Haupteingang. |
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2.2. Ärztehaus Sanatoriumstraße (Arztpraxen - Zone 2)
gefordert: 1 Stellplatz je 25 qm Nutzfläche, davon 75 Prozent Besucheranteil
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Nutzfläche Ärztehaus: 2400 qm |
soll |
ist |
+ / - |
geforderte Parkplätze lt. Stellplatzsatzung (1 pro 25 qm) |
96 |
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75% Besucheranteil |
72 |
25 |
- 47 |
25% Personal |
24 |
25 |
+ 1 |
Summe |
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- 46 |
Anmerkungen zur Stellungnahme der Stadt
Akademisches Lehrkrankenhaus?
Zur Frage des "Akademischen Lehrkrankenhauses" teilte Dr. Mathias Brandstädter, Leiter der Unternehmenskommunikation der Uniklinik, auf Anfrage am 24. Februar mit:
"Die Zusatzbezeichnung "Akademisches Lehrkrankenhaus" entfällt in diesem Fall, da es sich beim „Franziskus“ nunmehr um die Uniklinik selbst, genauer gesagt: um einen zweiten Betriebsstandort, handelt. Wir haben den Namen im Blick auf die Unterscheidbarkeit der Standorte und die Historie des Hauses beibehalten, aber faktisch ist es die Uniklinik."
Das konnte man im übrigen schon am 30. Juli 2019 in einer Pressemitteilung der Uniklinik nachlesen, in der es u.a. hieß:
"Ab dem 1. Januar 2020 soll der Standort dann als eine vollständige Betriebsstätte der Uniklinik RWTH Aachen unter einer gemeinsamen IK-Nummer (Institutionskennzeichen) geführt werden."
Vielleicht sollte man bei der Stadt auch mal die Pressemitteilung der Uniklinik vom Dezember 2019 lesen, in der die Folgen der Übernahme ausführlichst dargelegt werden.
"Akademische Lehrkrankenhäuser", so Dr. Mathias Brandstädter weiter, seien Krankenhäuser in der Region, an denen in Kooperation mit der Uniklinik angehende Ärztinnen und Ärzte ausgebildet werden. Die Uniklinik ist also quasi die "Mutter aller akademischen Lehrkrankenhäuser" in der Region.
Als das "Franziskus" im Januar 2020 ein Teil der Uniklinik wurde, sei es damit automatisch ein "akademisches Lehrkrankenhaus" geworden, ohne dass es dieser Zusatzbezeichnung bedurft hätte.
Noch einfacher: Wo "Uniklinik" draufsteht, ist immer "akademisches Lehrkrankenhaus" drin.
Die Auffassung der Bauaufsicht in diesem Punkt ist also mit all ihren Konsequenzen für die Stellplatzberechnung definitiv falsch.
Kein akademisches Lehrkrankenhaus? Ja, was denn sonst? Auch in der Wikipedia-Liste steht die Uniklinik auf Platz 1 der akademischen Lehrkrankenhäuser der RWTH. Und da das "Franziskus" ein Teil der Uniklinik ist ... Alles klar? |
"Zusätzliche Stellplätze"?
Das "Franziskus", das angeblich kein akademisches Lehrkrankenhaus ist, und für das auch der ziemlich eindeutige Hinweis in der Stellplatzsatzung "zusätzliche Stellplätze nach 2.2" nach Ansicht der Bauaufsicht nicht gilt, hat nach der Logik der Stadt demnächst sogar 70 (!) Stellplätze zuviel.
Wie ein Krankenhaus mit 350 Beschäftigten mit nur 17 Stellplätzen für sein Personal auskommen soll, geht aus der Antwort des Bauordnungsamtes leider nicht hervor.
Ärztehaus: Parkplatzmangel wird nicht mehr bestritten
Unstrittig scheint inzwischen zu sein, dass das vom Krankenhausbetrieb völlig unabhängige Ärztehaus in der Sanatoriumstraße 46 Parkplätze zu wenig hat. Um Abhilfe zu schaffen, müsste das vorhandene Parkdeck rein rechnerisch um zwei Etagen aufgestockt werden.
Der Hinweis auf eine "nachträglich geänderte Rechtslage" (Anm.: die Aachener Stellplatzsatzung gibt es per Ratsbeschluss erst seit Dezember 2018) verfängt insofern nicht, als die beim Bau des Ärztehauses im Jahr 2003 gültige Bauordnung NRW unter P. 2.2 für Arztpraxen bereits die gleichen Schlüsselzahlen vorsah.
Lesen Sie hier:
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